Transit EU

Vertragsenden im ÖPNV

5.427 Verkehrsverträge mit bekanntem Ende – aus amtlichen Bekanntmachungen. Nach Vertragsende muss die Leistung neu ausgeschrieben werden; nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 erscheint die Vorinformation mindestens ein Jahr vor Beginn des Verfahrens. Wer 2029 bieten will, sieht hier, wann sich die Vorbereitung lohnt.

Nach Land

Vertragsende laut Bekanntmachung (Los- oder Vertragslaufzeit). Nicht jedes Verfahren nennt ein Enddatum, und Verlängerungsoptionen können es verschieben – die Liste ist ein Frühindikator, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.