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Prior information Scheduled public transport

Ausreichende Verkehrsbedienung auf dem Linienbündel "Stadtbusverkehr Hanau"

Contracting authority: Hanau Lokale Nahverkehrsorganisation GmbH · Main-Kinzig-Kreis · Germany

Contract term
Jun 1, 2027 – May 31, 2042
Contract end
May 31, 2042 (~16 years left)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jan 28, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on May 31, 2042 (~16 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Die Stadt Hanau beabsichtigt, als zuständige Behörde gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.V.m. § 5 HessÖPNVG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu vergeben. Gegenstand ist die Erbringung sämtlicher Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs Hanau, einschließlich der Linien 1, 2, 4, 5, 6, 6S, 7-12, 20 sowie des On-Demand-Angebots "mainer". Der öDA umfasst die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linien- und Bedarfsverkehren auf Grundlage des Nahverkehrsplans 2025-2029. Die Umsetzung der ersten Stufe ist für den 13.12.2026 vorgesehen, die Laufzeit endet am 31.05.2042.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Ausreichende Verkehrsbedienung auf dem Linienbündel "Stadtbusverkehr Hanau" Jun 1, 2027 – May 31, 2042
    Show service description

    Die Stadt Hanau ist Aufgabenträger im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.V.m. § 5 Hes-sÖPNVG. Sie beabsichtigt, als zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Hanau im Wege einer Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu vergeben. Von der beabsichtigten Inhouse-Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs in Hanau erfasst. Der Stadtverkehr Hanau besteht derzeit aus den Linien 1, 2, 4, 5, 6, 6S, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 20 und den On-Demand-Verkehr mainer. Der öDA wird die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linien- und Bedarfsverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die Stadt Hanau hat beschlossen, ein kommunales Verkehrsunternehmen mit der Erbringung der Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs in Hanau zu betrauen. Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung, siehe § 8a Abs. 4 Satz 2 PBefG. Sie umfasst die vorstehend benannten Linien auf Basis des Nahverkehrsplans 2025-2029. Die Umsetzung der Stufe 1 ist zum 13.12.2026 vorgesehen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 15 Jahren am 31.05.2042. Die Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die von der geplanten Inhouse-Beauftragung umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3, Satz 5 PBefG der Unterlage "Ausreichende Verkehrsbedienung auf dem Linienbündel Stadtbusverkehr Hanau" einschließlich Anlagen zu entnehmen. Die Unterlagen zur sind unter dem Link https://www.hsb.de/mam/static/dateien/erg%c3%a4nzendes_dokument_vorabbekanntmachung-manl27012026.pdf abrufbar. Während der Laufzeit des öDA können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Demzufolge können sich u.a. die Linien ändern, neue Linien hinzukommen und/oder heutige Linien wegfallen. Für derartige Änderungen wird der öDA Regelungen enthalten. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauf-trags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007, § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Das ausschließliche Recht schützt den Betreiber vor konkurrierenden Verkehren, sofern diese das Fahrgastpo-tenzial der geschützten Verkehre des Stadtverkehrs nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Stadt Hanau kommt mit dieser Vorabbekanntmachung ihrer Informationspflicht aus Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG nach.

Public transport network in Main-Kinzig-Kreis

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.