Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Contracting authority: Landkreis Altötting · Altötting · Germany
- Bid deadline (passed)
- Jan 23, 2025, 10:00
- Contract term
- Sep 16, 2025 – Jul 31, 2028
- Contract end
- Jul 31, 2028 (~21 months left)
- Procedure
- Contract award notice (CAN)
- Contract value
- €416,108
- Lots
- 3
- Bids received
- 9
- Service type
- Transport (other)
- Country
- Germany
- Published
- Dec 13, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Contract award notice (CAN)” mean?
- A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
- Until when can bids be submitted?
- The bid deadline ended on Jan 23, 2025, 10:00. Applying in this procedure is no longer possible.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Jul 31, 2028 (~21 months left). After that the service is due to be tendered again.
9 bids received.
Service
Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting sowie Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle der Pestalozzischule in Burghausen. Die Schulstandorte befinden sich in: - Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting - Mozartstr. 8, 84489 Burghausen (Hans-Kammerer-Grundschule)
Lots (3)
All lots with a service description from the notice.
- Los 1 - Linie N4 Sep 16, 2025 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 23, 2025, 10:00
Show service descriptionHide service description
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 der Vergabeunterlagen angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5 der Vergabeunterlagen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 1 Linie N4 Gemeindegebiet Pleiskirchen (u.a. Petzling, Wald, Thalham) Teilgebiet Altötting (u.a. Mühldorfer Straße, Neuöttinger Straße) Schule Sebastiansplatz Neuötting Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 23 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 8 Sitzplätze Busbegleiter: entfällt (Bei Beförderung mit Bussen größer als 8 Fahrgastplätzen ist ein Busbegleiter Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags erforderlich)
- Los 2 - Linie N-M4 Sep 16, 2025 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 23, 2025, 10:00
Show service descriptionHide service description
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 der Vergabeunterlagen angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5 der Vergabeunterlagen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 2 Linie N – M4 Schule Möhrenbachstraße Neuötting Gemeindegebiet Perach Gemeindegebiet Reischach Gemeindegebiet Erlbach Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Haiming Gemeindegebiet Emmerting Grundlinie (einfache Strecke in km): 58 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 8 Sitzplätze Busbegleiter: entfällt (Bei Beförderung mit Bussen größer als 8 Fahrgastplätzen ist ein Busbegleiter mittags erforderlich)
- Los 3 - Linie B1 Sep 16, 2025 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 23, 2025, 10:00
Show service descriptionHide service description
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 der Vergabeunterlagen angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5 der Vergabeunterlagen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 3 Linie B1 Kirchweidach – Haltestelle Ort Halsbach – Haltestelle Ort Holzen/Burgkirchen – Haltestelle Mittelschule Gendorf/Burgkirchen – Haltestelle Zentrum (Mozartstraße) Burgkirchen – Haltestelle Bürgerzentrum Burgkirchen – Haltestelle Pfaffinger Straße Burghausen – Haltestelle Finanzamt Burghausen – Haltestelle Wackerstraße Burghausen, Außenstelle Pestalozzischule, Mozartstr. 8 Grundlinie (einfache Strecke in km): 34 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: morgens und mittags
Procedure history
Public transport network in Altötting
Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.
More tenders by Landkreis Altötting
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
- Award Transport (other) Altötting, GermanyBeförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting (Linie N2)
- Award Transport (other) Altötting, Germany Ends Jul 31, 2030Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
- Award Transport (other) Altötting, GermanyBeförderung von Kindern und Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Interimsvergabe
- Award Transport (other) Altötting, GermanyBeförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.