Transit EU
Award Scheduled public transport

Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach

Contracting authority: Landratsamt Böblingen · Böblingen · Germany

Procedure
Contract award notice (CAN)
Contract value
€2.1M
Lots
2
Bids received
5
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Aug 12, 2024

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Contract award notice (CAN)” mean?
A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
Awarded to
Hassler-Reisen GmbH & Co. KG | RVP GmbH

5 bids received.

Service

Die Busverkehrsleistungen sind im Verkehrsraum Rankbach zu erbringen und werden in zwei Lose aufgeteilt, die wie folgt zu beschreiben sind: Los 1: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen Los 2: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen

Lots (2)

All lots with a service description from the notice.

  • Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen Renewal: 0
    Show service description

    Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen In diesem Bündel gibt es drei Fahrplanzustände: Zustand 1: 01.01.2025 - 14.09.2025 Zustand 2: 15.09.2025 - 30.06.2029 Zustand 3: ab 01.07.2029 Der Fahrplanzustand 2 berücksichtigt, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stuttgart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen, Magstadt und Sindelfingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist vorläufig und wird während der Vertragslaufzeit erneut durch den Auftraggeber ge-prüft und ggf. im Rahmen von Zu-, Ab- und Umbestellungen angepasst. Leistungsbeschreibung Zif. 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In den Fahrplanzuständen 1 und 2 gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Im Fahrplanzustand 3 (Option) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 4 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Besonderheiten bei Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertriebli-chen Vorgaben zu beachten: Für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif

  • Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen Renewal: 0
    Show service description

    Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stutt-gart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen und Univer-sität bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geän-derten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.4 Besondere Fahrzeugausstattung Linie 748 Alle betroffenen Fahrten Überlandbestuhlung (Erläuterung in der Leistungsbeschreibung). 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer ange-nommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 5 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des Saub-FahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertrieblichen Vorgaben zu beachten: ? für Fahrten innerhalb des LK Calw gilt der VGC-Tarif ? für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif ? für Verbundgrenzen überschreitende Fahrten bis zur Haltestelle Calwer Str. in Ostelsheim gilt der VVS-Tarif. Für darüberhinausgehende Fahrten gilt der bwtarif. Zwischen den Zonen 74, 75, 751, 752 und 753 gilt im Binnenverkehr der VVS-Tarif. 2.2.9 Besonderheiten im verbundüberschreitenden Verkehr Da es sich bei dem Bündel BB6 Los 2 um ein verbundüberschreitendes Bündel handelt, ist die Anlage St15 der Standards (Fahrzeugdesign und Ausstattung im VVS) in adaptierter Form um-zusetzen: ? Statt der alleinigen Verwendung des VVS-Logos sind die beiden Verbund-Logos von VVS und VGC nebeneinander zu verwenden. Das VGC-Logo ist ebenso wie das VVS-Logo in inverser Form zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund). ? Statt der Verwendung der fünf Landkreis-Logos der VVS-Verbundlandkreise (Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr) sind die Landkreis-Logos der Landkreise Böblingen und Calw zu verwenden. Die Landkreis-Logos sind entsprechend der Anlage St15 invers zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund) Es werden vom Auftragnehmer in räumlich und zeitlich klar definierten Bereichen Bereitstellungszeiten gefordert. Die Bereitstellungszeit definiert, wie viele Minuten das Fahrpersonal und das Fahrzeug am Abfahrtssteig vor der im Fahrplan dargestellten Abfahrtszeit bereitstehen muss, Fahrgäste einsteigen lassen muss und bereits Tickets verkaufen muss. Bereitstellungszeiten sind gem. Ziff. 1.2 nicht als Fahrplanstunden aufgeführt. Fordert der Auftraggeber allerdings während der Genehmigungsdauer eine Ausweitung der Bereitstellungszeiten, so erfordert dies eine Zubestellung und die zusätzlichen Bereitstellungsminuten sind als zusätzliche Fahrplanminuten zu vergüten. Bereitstellungszeiten sind dem Fahrpersonal klar zu kommunizieren, z.B. durch eine deutlich sichtbare Darstellung auf der Fahrerkarte. Linie 748, Haltestelle Vahingen Universität, Bereitstellungszeit Jeweils 1 Minute vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, Zeitraum Mo-Fr 7 Uhr bis 21 Uhr

Public transport network in Böblingen

Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.