Dialysefahrten Mecklenburg-Vorpommern
Contracting authority: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Nordwestmecklenburg · Germany
- Bid deadline (passed)
- Jul 30, 2024, 10:00
- Procedure
- cn-standard
- Lots
- 8
- Service type
- Road transport
- Country
- Germany
- Published
- Jul 2, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Call for tenders: the procedure was published and the bid deadline passed on Jul 30, 2024. No award has been published in the data yet.
- What does “cn-standard” mean?
- cn-standard — a procedure under procurement law.
- Until when can bids be submitted?
- The bid deadline ended on Jul 30, 2024, 10:00. Applying in this procedure is no longer possible.
Service
Krankenfahrten zur Dialyse nach § 133 SGB V i. V. m. dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung und für Versicherte, die sitzend befördert werden können, im Taxi oder Mietwagen in Dialysepraxen innerhalb Mecklenburg-Vorpommern
Lots (8)
All lots with a service description from the notice.
- MVZ Diaverum Stralsund - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG) Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- MVZ Diaverum Stralsund - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- MVZ Diaverum Pasewalk - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- MVZ Diaverum Grimmen - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- MVZ Diaverum Anklam - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG) Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- MVZ Diaverum Anklam - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- Dialyse Grevesmühlen - Sitzende Fahrten - mit Taxi (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG) Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
- Dialyse Grevesmühlen - Fahrten mit Mietwagen mit behindertengerechter Ausstattung Deadline Jul 30, 2024, 10:00 Renewal: 2
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 60 Sozialgesetz-buch (SGB V) in Verbindung mit § 133 SGB V Anspruch auf Krankentransportleistungen für Fahrten zur stationären und im Ausnahmefall zur ambulanten Behandlung. Ausnahmefälle der ambulanten Behandlung sind unter anderem Fahrten zur Dialysebehandlung, sogenannte Serienfahrten. Dialysekrankenfahrten sind vorab durch die jeweilige Krankenkasse zu genehmigen. Eine Fahrt beginnt am Wohnort des Versicherten und endet am Zielort (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus oder Dialysezentrum). Der Anspruch besteht ebenfalls für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort. Die betreffenden Patienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse gefahren werden. Die konkreten Tage und Zeiten werden von der Dialyseeinrichtung koordiniert. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetztes erfüllen und die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten. Die Leistungen werden aufgrund ärztlicher Verordnungen erbracht. Während der Fahrt ist keine medizinisch fachliche Betreuung notwendig, sodass der qualifizierte Krankentransportwagen nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Zu diesem Zweck wird je anzufahrender Dialysepraxis eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Leistungserbringern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch die Regelungen für Einzelverträge i. S. von § 133 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 60 SGB V und den Krankentransportrichtlinien. Bei den ausgeschriebenen Verträgen handelt es sich um Rahmenverträge, die die Auftraggeberin zum Abruf der Krankenfahrten für deren versicherte Dialysepatienten vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin berechtigt. Die Auftraggeberin ist zur Versorgung der Versicherten verpflichtet. Um eine ausreichende Versorgung über den Rahmenvertag auch für neu hinzukommende anspruchsberechtigte Versicherte abzusichern, beträgt die Höchstmenge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung 200% der geschätzten Menge je Los. Die geschätzten Mengen je Los sind identisch mit den anonymisierten Angaben zur Anzahl der Versicherten in der Übersicht zu den Losen
Public transport network in Nordwestmecklenburg
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 Nordwestmecklenburg 61% 12.7M km
- 2 Nordwestmecklenburg 27% 5.6M km
- 3 Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 3.9% 806.2K km
- 4 DB Regio AG Nordost 3.7% 759.3K km
- 5 Nahreisezug 1.5% 304.4K km
- 6 Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim 1.2% 243.5K km
- 7 NVS Schwerin Bus 0.8% 169.9K km
- 8 NAHBUS GmbH 0.4% 78.6K km
- 9 Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH 0.3% 63.6K km
- 10 Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim 0.2% 38.6K km
- 11 rebus <0.1% 15.9K km
Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.