Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 40
Contracting authority: Stadt Villach · Klagenfurt-Villach · Austria
- Contract term
- Mar 15, 2027
- Procedure
- Prior information notice (PIN)
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Austria
- Published
- Mar 13, 2026
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- What does “Prior information notice (PIN)” mean?
- A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.
Service
Für die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Vororteverbindung Ossiach - St. Andrä – Villach wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie 40 Mar 15, 2027
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Für die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Vororteverbindung Ossiach - St. Andrä – Villach wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Die gegenständlichen Linie 40 bedient die Strecke zwischen Villach-Ossiach in den verkehrlichen Spitzenzeiten Morgens, Mittags und Abends von Montag bis Freitag. Wochenendverkehr oder Verkehrsdienste außerhalb der Spitzenzeiten werden optional vorbehalten. Verkehrliche Spitzenzeiten sind im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr die rechtzeitige Ankunft vor dem morgendlichen Unterrichtsbeginn (in der Regel zwischen 7.15 und 7.45) und die Zeit des Antritts der Heimfahrt der Mehrheit der Schüler von der Schule (in der Regel ist dies die Zeitspanne von 13.00 bis 13.30) sowie im Zusammenhang mit dem Pendlerverkehr die Ankunftszeit zwischen 7.20 und 7.50 und dem Antritt der Heimreise zwischen 16.01 und 19.30 Uhr. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). Es ist eine besondere Genehmigung gemäß Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Es handelt sich gegenständlich um eine Zusatzbestellung gemäß § 23 KflG. Hauptzielgruppe: ErwerbspendlerInnen und tagespendelnde SchülerInnen, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet zwischen Villach und Ossiach (Hauptort der Ausführung ist das Gemeindegebiet der Stadt Villach) wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien /regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind die eingangs erwähnten Zeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage als Kalkulationsgrundlage/Jahr zu veranschlagen. Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 58.500 km unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich - unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte - ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste (etwa Verkehr für zusätzliche Zielgruppen an schulfreien Tagen) sowie eine Förderung der Fuhrpark-Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Festgehalten wird, dass es sich gegenständlich um eine Direktvergabe handelt. Diese Verfahrensart lässt sich nicht im Pflichtfeld eNotice ees2 anpassen, sodass die verpflichtend zu wählende Verfahresnart lediglich als Platzhalter zu verstehen ist.
Public transport network in Klagenfurt-Villach
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.