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Prior information Scheduled public transport

Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb eines linienähnlichen Verkehrsdienstes Pusarnitz Bahnhof - Litzlhof - Oberlendorf - Lendorf Bahnhaltestelle mit integrierten, auf Flächenbedienung mit Kleinfahrzeugen abstellenden, weiteren Verkehrsdiensten

Contracting authority: Gemeinde Lendorf · Oberkärnten · Austria

Contract term
Dec 11, 2026
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Austria
Published
Dec 10, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Service

Die Gemeinde Lendorf beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen mit einem Kleinbus (20-Sitzer) und zwei Kleinfahrzeugen (8-Sitzer) zu bestellen, die sowohl (a) das Zentrum des Gemeindegebiets mit den nahegelegenen Bahn-Haltestellen Pusarnitz (S1) und Lendorf (S6) linienartig verbinden, (b) Schulkinder aus entlegenen Höhenlagen des Gemeindegebiets zu Volksschule und zu Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs und zurück befördern sowie (c) in den Zwischenzeiten eine flächenmäßige Bedienung des gesamten Gemeindegebiets gewährleisten.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb eines linienartigen Verkehrsdienstes Pusarnitz Bahnhof - Litzlhof - Oberlendorf - Lendorf Bahnhaltestelle mit integrierten, auf Flächenbedienung mit Kleinfahrzeugen abstellenden, weiteren Verkehrsdiensten. Dec 11, 2026
    Show service description

    Die Gemeinde Lendorf beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen entsprechend dem vorstehenden Titel beim gegenwärtigen Dienstleister eines im selben Bedienungsgebiets betriebenen Schülergelegenheitsverkehrs zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es handelt sich gegenständlich um eine Bestellung für folgende Hauptzielgruppen: Früh- und Schichtpendler, Touristen, Senioren, einzelfahrende Sonstige (Hauptort der Ausführung ist das Gemeindegebiet der Gemeinde Lendorf). Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://2 / 2 http://www. kaerntner­linien.at/fahrplaene­und­linien/regionalverkehrsplanlandkaernten). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien, welche auch eine "MikroÖV-Strategie des Landes Kärnten" genannte Vorgabe zum Haltepunkt-zu-Haltepunkt-Verkehr mit Kleinfahrzeugen mit umfasst. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 180.000 Kilometern unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Festgehalten wird, dass es sich gegenständlich um eine DIREKTVERGABE handelt. Da die Eingabemaske von enotices2 eine solche nicht zur Auswahl hat und ähnliche Verfahren nicht mehr ausgewählt werden können, wurde lediglich als Platzhalter eine andere Verfahrensart eingetragen.

Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.