Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb von Kraftfahrlinien und Kleinfahrzeugen für den Vororteverkehr südlich der Stadt Villach.
Contracting authority: Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See · Oberkärnten · Austria
- Contract term
- Jul 9, 2027
- Procedure
- Prior information notice (PIN)
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Austria
- Published
- Jul 8, 2026
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- What does “Prior information notice (PIN)” mean?
- A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.
Service
Die Marktgemeinde Finkenstein beabsichtigt, den Betrieb einer Kraftfahrlinie und von Kleinfahr¬zeugen für den "Vororteverkehr Villach-Süd" zu bestellen. Das Bedienungsgebiet umfasst den südlichen Rand des Gemeindegebiets der Stadt Villach (Ortschaften Maria Gail, Mittewald, Drobollach, Egg am Faaker See u.w.), das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Finkenstein sowie Teile des Gemeindegebiets der Marktgemeinde St.Jakob im Rosental (Ortschaften Winkl, St.Peter, Lessach, Rosenbach u.w.). In engem Zusammenhang mit den Kraftfahrlinien sollen auch Kleinfahrzeuge als Zu- und Abbringer und in Schwachlastzeiten eingesetzt werden.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb von Kraftfahrlinien. Festgehalten wird, dass es sich gegenständl. um eine DIREKTVERGABE handelt. Da die Eingabemaske von enotices2 eine solche nicht zur Auswahl hat u. ähnliche Verfahren nicht mehr ausgewählt werden können, wurde lediglich als Platzhalter eine andere Verfahrensart eingetragen. Jul 9, 2027
Show service descriptionHide service description
Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es handelt sich gegenständlich um eine Bestellung für folgende Hauptzielgruppen: Früh- und Schichtpendler, Touri¬sten, Senioren, einzelfahrende Sonstige. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe "https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-linien/fahrplanportal/#Regionalverkehrsplan"). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien, welche auch eine "MikroÖV-Strategie des Landes Kärnten" genannte Vorgabe zum Haltepunkt-zu-Haltepunkt-Verkehr mit Kleinfahrzeugen mit umfasst. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (z.B. für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 270.000 Kraftfahrlinienkilometern unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Die Marktgemeinde behält sich weiters vor, gegenständlichen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages über eine in ihrem Eigentum stehende Kommunalgesellschaft bzw. einem Betrieb gewerblicher Art zu beauftragen.
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.