Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Oberbergischen Kreis einschließlich abgehender Linienabschnitte
Contracting authority: Oberbergischer Kreis · Oberbergischer Kreis · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2026
- Procedure
- Prior information notice (PIN)
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Jun 27, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- What does “Prior information notice (PIN)” mean?
- A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Oberbergischen Kreis und auf ausbrechenden Linienabschnitten Jan 1, 2026
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Der Oberbergische Kreis beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die OVAG (Betreiber) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf samtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Gebiet des Oberbergischen Kreises wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.obk.de/nahverkehrsplan) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Oberbergischen Kreises und ausbrechende Linienabschnitte in die Gebiete der Städte Wuppertal und Remscheid, des Märkischen Kreieses, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Siegh-Kreises. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 8,65 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr zuzüglich weiterer 0,4 Mio. Fahrplankilometer im Rahmen der Überplanung des Liniennetzes Nord im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Hinzu kommen Personenverkehrdienste im Linienbedarfsverkehr, bei dem derzeit neun Fahrzeuge mit jeweils mindestens sechs Fahrgastsitzplätzen zum Einsatz kommen. Außerdem sind die eingetragenen Bürgerbusvereine (derzeit 10) zu betreuen und die Zusammenarbeit mit ihnen sicherzustellen. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg . Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträ
Public transport network in Oberbergischer Kreis
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 OVAG 77% 5.9M km
- 2 Stadtwerke Remscheid 5.6% 431.8K km
- 3 DB Regio AG NRW 5.3% 408.2K km
- 4 wupsi GmbH 3.2% 250.7K km
- 5 OVAG 2.2% 169.9K km
- 6 RSVG 2.1% 159.1K km
- 7 Bergisch Gladbach 1.4% 105K km
- 8 Busverkehr Rheinland 0.9% 67.6K km
- 9 Busverkehr Ruhr-Sieg 94 0.7% 54K km
- 10 Westfalen Bus 0.6% 50.2K km
- 11 Märkische Verkehrsgesellschaft 0.6% 46.6K km
- 12 Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH 0.5% 41.9K km
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.