Transit EU
Award Scheduled public transport

Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg

Contracting authority: Magistrat der Universitätsstadt Gießen · Gießen, Landkreis · Germany

Contract term
Jan 1, 2026 – Dec 30, 2035
Contract end
Dec 30, 2035 (~9 years left)
Procedure
Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Oct 30, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)” mean?
Competitive tendering under Art. 5(3) Regulation 1370/2007 — the competitive award of public passenger transport services.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Dec 30, 2035 (~9 years left). After that the service is due to be tendered again.
Awarded to
MIT.BUS GmbH

Service

Siehe Beschreibung Ziffer 5.1

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg Jan 1, 2026 – Dec 30, 2035
    Show service description

    Die Stadt Gießen ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 5 Abs. 1 ÖPNVG Hessen Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die MIT.Bus GmbH vorgenommen. Die Inhousevergabe an die MIT.Bus GmbH als städtisches Verkehrsunternehmen erfolgte als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst eine Verkehrsleistung von ca. 2,83 Mio. km/ Jahr (Stufe 1) bzw. 3,03 Mio. km/ Jahr (Stufe 2). Der Betrieb des Stadtverkehrs ist u.a. mit der Anforderung verbunden, die Tarife des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und -bedingungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Mit der Anwendung des RMV-Tarifs verbunden ist die Verpflichtung zur Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im RMV. Ferner sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen des RMV anzuwenden. Die weiteren Anforderungen an die Verkehre und Einzelheiten der Leistungserbringung sind in dem „Ergänzenden Dokument“ und dem „Nahverkehrsplan inkl. 1. Änderung zum Nahverkehrsplan“ enthalten. Darüber hinaus gehören neben der Durchführung des Fahrbetriebs auch das Betreiben und Vorhalten der ortsfesten Infrastruktur für den Busbetrieb sowie das Verkehrsmanagement und Marketing (insbesondere Angebots- und Betriebsplanung, Betriebsüberwachung, Erlössicherung und Vertrieb, Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement, Marktanalysen, netz- und verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsberatung mit unmittelbarem Bezug zum Stadtlinienverkehr Gießen). Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann die Stadt Gießen eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Die MIT.BUS GmbH darf Leistungen an einen oder mehrere Unterauftragnehmer unter Beachtung des Gebots der überwiegenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 2 VO 1370/2007 vergeben.

Public transport network in Gießen

Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.