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Call for tenders Scheduled public transport

Fahrleistungen für Rufbusverkehre (Rahmenvereinbarungen) in 33 Mengenlosen

Contracting authority: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH · Germany

Bid deadline (passed)
Mar 3, 2025, 11:00
Contract term
Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025
Contract end
Dec 31, 2025 (already ended)
Procedure
cn-standard
Lots
33
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Feb 3, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Call for tenders: the procedure was published and the bid deadline passed on Mar 3, 2025. No award has been published in the data yet.
What does “cn-standard” mean?
cn-standard — a procedure under procurement law.
Until when can bids be submitted?
The bid deadline ended on Mar 3, 2025, 11:00. Applying in this procedure is no longer possible.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Dec 31, 2025 (already ended). After that the service is due to be tendered again.

Service

Ausgeschrieben wird der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg in 33 Mengenlosen für die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs je Los ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Kap. II. der Vergabeunterlagen).

Lots (33)

All lots with a service description from the notice.

  • Linie 20 (Dorf Mecklenburg - Jesendorf - Bad Kleinen) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 21 (Ventschow - Trams - Groß Labenz - Warin) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 22 (Dorf Mecklenburg - Bobitz - Gägelow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 31 (Mühlen Eichsen - Veelböken - Mühlen Eichsen) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 32 (Moorbrink - Alt Meteln - Lübstorf) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 33 (Pingelshagen - Cramon - Moltenow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 41 (Lützow - Badow - Lützow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 42 (Brüsewitz - Gottesgabe - Brüssewitz) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 43 (Gadebusch - Neuendorf - Bentin) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 50 (Roggendorf - Dechow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 51 (Gadebusch - Köchelsdorf - Rehna) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 52 (Rehna - Vitense - Rehna) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 53 (Rehna - Carlow - Roggendorf) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 60 (Grevesmühlen - Wölschendorf - Grevesmühlen) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 61 (Grevesmühlen - Blieschendorf - Rehna) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 62 (Grevesmühlen - Friedrichshagen - Santow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 63 (Mühlen Eichsen - Neulande) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 64 (Grevesmühlen - Wohlenberg - Warnow Försterei) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 65 (Gägelow - Hohen Wieschendorf - Wahrstorf) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 70 (Mallentin - Menzendorf - Schönberg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 71 (Schönberg - Lüdersdorf - Herrnburg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 72 (Schönberg - Rieps - Dechow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 73 (Schönberg - Carlow - Schönberg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 74 (Schlagsdorf - Ratzeburg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 80 (Dassow - Harkensee - Dassow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
    Show service description

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 81 (Dassow - Kalkhorst - Klütz) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 82 (Damshagen - Parin) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 83 (Dassow - Roggenstorf - Damshagen) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 84 (Klütz - Christinenfeld - Wohlenhagen Abzeig) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 90 (Kritzow - Nantrow - Neuburg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 91 (Neuburg - Fischkaten - Neuburg) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 92 (Neukloster - Neuburg - Neukloster) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 93 (Neukloster - Neuburg - Kritzow) Apr 1, 2025 – Dec 31, 2025 Deadline Mar 3, 2025, 11:00 Renewal: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

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