Transit EU
Award Scheduled public transport

Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

Contracting authority: Rhein-Neckar-Kreis · Rhein-Neckar-Kreis · Germany

Contract term
Dec 14, 2025 – Dec 8, 2035
Contract end
Dec 8, 2035 (~9 years left)
Procedure
Open procedure
Lots
2
Bids received
6
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
May 28, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Open procedure” mean?
In an open procedure any interested company may submit a bid.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Dec 8, 2035 (~9 years left). After that the service is due to be tendered again.
Awarded to
Busverkehr Rhein-Neckar GmbH Operator profile →

6 bids received.

Service

Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2025 für die VRN-Linienbündel St. Leon-Rot/Sandhausen und Leimen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Lots (2)

All lots with a service description from the notice.

  • Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 1 Leimen Dec 14, 2025 – Dec 8, 2035
    Show service description

    Linie 723 Leimen-Nußloch-Wiesloch Linie 724 Schnellbus: Wiesloch-Nußloch-Heidelberg Linie 726 Schulverkehr: Leimen-St.Ilgen-Sandhausen Linie 749 Leimen-Nußloch-Walldorf-Wiesloch-Walldorf Bhf Linie 751 Citybus Leimen: Leimen-St.Ilgen Bf-Fasanerie-Leimen Linie 757 Heidelberg-Leimen-Gaiberg-Schatthausen Linie 758 Citybus Leimen: Leimen-Gewerbegebiet Nord-Fasanerie-Sandhausen Linie 759 St. Ilgen-Nußloch-Sandhausen-St. Ilgen

  • Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2 St. Leon-Rot-Sandhausen Dec 14, 2025 – Dec 8, 2035
    Show service description

    Linie 719 Neulußheim-St.Leon-Rot-Rot-Malsch Bf Linie 720 Heidelberg-Sandhausen-Walldorf-St.Leon-Rot Linie 721 HD-Neuenheim-Sandhausen-Walldorf-Wiesloch-Walldorf Bf Linie 722 HD-Kirchheim-Sandhausen-HD Kirchheim Linie 725 Ortsbus Sandhausen: St.Ilgen-Bf-Rathaus-Schillerstraße-Lebenshilfe-Rathaus-St.Ilgen-Bf

Public transport network in Rhein-Neckar-Kreis

Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.