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Prior information Scheduled public transport

Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein

Contracting authority: Stadt Ingelheim am Rhein · Mainz-Bingen · Germany

Contract term
Dec 11, 2027 – Oct 19, 2037
Contract end
Oct 19, 2037 (~11 years left)
Procedure
Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jun 17, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)” mean?
Competitive tendering under Art. 5(3) Regulation 1370/2007 — the competitive award of public passenger transport services.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Oct 19, 2037 (~11 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Siehe Abschnitt 5.1.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein Dec 11, 2027 – Oct 19, 2037
    Show service description

    Die Stadt Ingelheim a.R. ist Aufgabenträgerin und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihr zukünftiges Gemeinschaftsunternehmen, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, zu erteilen. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt die Stadt Ingelheim a.R. das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind Personenbeförderungsdienste mit Bussen auf den folgenden Linien und Gebieten: (1) Linie 604: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Sporkenheim – Rheinwelle – Büdesheim – Bingen (Mo-So/FT 60‘-Takt). (2) Linie 611: Nieder-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-Fr 30‘-Takt, dabei zwischen Ingelheim Bahnhof und Frei-Weinheim bis 19 Uhr 15’Takt; Sa 30‘-Takt; So/FT 60‘-Takt). (3) Linie 612: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-So/FT 60‘-Takt). (4) Linie 614: Heidenfahrt – Ingelheim Bahnhof – Ingelheim-West (Mo-Fr 60‘-Takt; Sa Angebot zwischen Ingelheim Bahnhof und Ingelheim-West 60‘-Takt). Die Linien 604, 611, 612 und 614 übernehmen zusätzlich morgens und mittags Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. Die Bedienzeiten im Stadtbusverkehr sind: Mo-Fr 5 Uhr bis 21 Uhr (erste Fahrt Mo-Fr Ankunft 5:45 Uhr Bahnhof Ingelheim und letzte Fahrt Mo-Sa Abfahrt 20:15 Uhr), Sa 6:30 Uhr bis 21 Uhr, danach On-Demand-Verkehr. Sonn- und Feiertag von 10 Uhr bis 21 Uhr. Auf der Linie 614 wird an Sonntagen und Feiertagen kein Angebot vorgehalten. Der On-Demand-Verkehr soll Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis 23 Uhr sowie freitags und samstags von 21 Uhr bis 2 Uhr des Folgestages angeboten werden. Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs ist noch zu definieren. Die Verkehrsleistung umfasst insgesamt ca. 549.000 Fahrplankilometer. Die Fahrpläne sind abrufbar unter: https://www.ingelheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/ausschreibungen/vergabe-bus-2027/. Es sind die Tarife und Beförderungsbedingungen des ZRNN Zweck-verband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR anzuwenden bzw. anzuerkennen. Der Stadtverkehr ist mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchzuführen. Die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr können mit Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden (Fahrzeugkategorie B). Von den Verstärkerfahrten ist die Linie 611 mit einem Diesel-Gelenkbus zu bedienen. Der On-Demand-Verkehr wird zurzeit mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt (optional kann in Zukunft auf kleinere Fahrzeugeinheiten zurückgegriffen werden). Die Mindestanforderungen zur Fahrzeugkategorie B können dem Kapitel 3.3.2 der Fortschreibung des Nahverkehrsplan ZRNN entnommen werden (https://www.rnn.info/fileadmin/0-Seiten/06-RNN/06-02_Ueber-den-RNN/06-02-03_Aufgabentraeger-ZRNN/PDF-Nahverkehrsplaene_2025/B1_NVP_2025_Stadt_Ing_V05.pdf). Der Betreiberin wird für die zuvor beschriebenen Beförderungsdienste ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a XIII PBefG erteilt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ZRNN wurde vorab festgestellt, dass a) im Stadtgebiet weiterhin ein Angebot für die bisherigen Linienverkehre nachgefragt wird, welches b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und eine c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 III PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, das erforderliche Angebot und die erforderliche Angebotsqualität zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Aufgrund ihrer verkehrlichen und betrieblichen

Public transport network in Mainz-Bingen

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.