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Prior information Scheduled public transport

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie der Städte Magdeburg und Wolfsburg.

Contracting authority: Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · Altmarkkreis Salzwedel · Germany

Contract term
Jul 10, 2027 – Jul 9, 2037
Contract end
Jul 9, 2037 (~11 years left)
Procedure
Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Dec 17, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)” mean?
Competitive tendering under Art. 5(3) Regulation 1370/2007 — the competitive award of public passenger transport services.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Jul 9, 2037 (~11 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS –Böddenstedter Weg 18a, 29410 Salzwedel, Geschäftsführer Herr Ronald Lehnecke, E-Mail: [email protected], Tel.: +493901/3040-0, Fax: +493901/3040-15) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 ÖPNVG LSA. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie die Städte Magdeburg und Wolfsburg. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 4,7 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr und ca. 5,2 Mio. Angebotskilometer im Bedarfsverkehr (Rufbusverkehr). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge sowie der dafür notwendigen Infrastruktur wie Betriebshöfe. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe https://www.altmarkkreis-salzwedel.de/landkreis/oepnv.aspx) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den Nahverkehrsplan in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf von Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation gilt für hinzutretende Personenverkehrsdienste aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht i. S. v Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienste im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie die Städte Magdeburg und Wolfsburg. Jul 10, 2027 – Jul 9, 2037
    Show service description

    Siehe Beschreibung bei 2.1. Verfahren.

Public transport network in Altmarkkreis Salzwedel

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.