Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Contracting authority: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Mecklenburgische Seenplatte · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2027 – Dec 31, 2036
- Contract end
- Dec 31, 2036 (~10 years left)
- Procedure
- Negotiated procedure with prior call for competition
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Dec 8, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- What does “Negotiated procedure with prior call for competition” mean?
- In a negotiated procedure the authority negotiates the terms of the bids with the bidders.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 31, 2036 (~10 years left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehrs im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verwiesen (https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/PDF/Nahverkehrsplan.PDF?ObjSvrID=2761&ObjID=4038&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1744117946). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 10.000.000 Fahrplankilometer, davon ca. 8.700.000 Fahrplankilometer im regionalen Linienverkehr und ca. 1.300.000 im Stadtverkehr Neubrandenburg, im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Einziges Los der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Jan 1, 2027 – Dec 31, 2036
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Einziges Los: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehrs im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verwiesen (https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/PDF/Nahverkehrsplan.PDF?ObjSvrID=2761&ObjID=4038&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1744117946). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 10.000.000 Fahrplankilometer, davon ca. 8.700.000 Fahrplankilometer im regionalen Linienverkehr und ca. 1.300.000 im Stadtverkehr Neubrandenburg, im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Be
Public transport network in Mecklenburgische Seenplatte
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 Mecklenburg Vorpommersche VG 39% 5.2M km
- 2 DB Regio AG Nordost 16% 2.1M km
- 3 Mecklenburg Vorpommersche VG 11% 1.5M km
- 4 Neubrandenburger Verkehrsbetriebe 8.2% 1.1M km
- 5 NVS Schwerin Bus 6.8% 916.8K km
- 6 Anklamer Verkehrsgesellschaft 4.9% 652.7K km
- 7 RSAG Rostocker Bus 3.6% 489.1K km
- 8 Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 3.1% 411.2K km
- 9 PolRegio 2.7% 365.9K km
- 10 Uckermärkische Verkehrsgesellschaft 1.3% 172.8K km
- 11 Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald 1.1% 151.1K km
- 12 Hanseatische Eisenbahn GmbH 0.7% 91.9K km
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.