Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Contracting authority: Landkreis Barnim · Barnim · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2027 – Dec 31, 2036
- Contract end
- Dec 31, 2036 (~10 years left)
- Procedure
- Negotiated procedure with prior call for competition
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Dec 13, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- What does “Negotiated procedure with prior call for competition” mean?
- In a negotiated procedure the authority negotiates the terms of the bids with the bidders.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 31, 2036 (~10 years left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehrs im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan Landkreis Barnim verwiesen (https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans zum 01.01.2027 ist geplant. Der Landkreis Barnim als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.barnim.de/auto-verkehr/oeffentliche-verkehrsmittel zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 7.300.000 Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Barnim behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Barnim behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Einziges Los der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Barnim Jan 1, 2027 – Dec 31, 2036
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Einziges Los: Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehrs im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan Landkreis Barnim verwiesen (https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf) Eine Fortschreibung aus den 01.01.2027 ist vorgesehen. Der Landkreis Barnim als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.barnim.de/auto-verkehr/oeffentliche-verkehrsmittel zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 7.300.000 Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Barnim behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Barnim behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.
Public transport network in Barnim
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 Barnimer Busgesellschaft mbH 58% 6.8M km
- 2 NEB Niederbarnimer Eisenbahn 14% 1.6M km
- 3 Berliner Verkehrsbetriebe 14% 1.6M km
- 4 S-Bahn Berlin GmbH 8.2% 962.6K km
- 5 DB Regio AG Nordost 4.4% 513.1K km
- 6 Uckermärkische Verkehrsgesellschaft 1.2% 137.2K km
- 7 mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH 0.8% 94.3K km
More tenders by Landkreis Barnim
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
- Call for tenders Demand-responsive Barnim, Germany Ends Jul 31, 2029Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten für den Zeitraum der Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029
- Award Demand-responsive Barnim, Germany Ends Jul 31, 2029Schülerspezialverkehr und Beförderung von Kindern zu Integrationskindertagesstätten für den Zeitraum der Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.