Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Contracting authority: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2026 – Dec 31, 2035
- Contract end
- Dec 31, 2035 (~9 years left)
- Procedure
- Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)
- Lots
- 1
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Dec 5, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)” mean?
- Competitive tendering under Art. 5(3) Regulation 1370/2007 — the competitive award of public passenger transport services.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 31, 2035 (~9 years left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Lots (1)
All lots with a service description from the notice.
- Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm Jan 1, 2026 – Dec 31, 2035
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Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet übernommen und ist zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die Stadtbus GmbH vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG. Die (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung Nr. 2024/S 128-395664“ zu entnehmen. Das Ergänzungsdokument ist unter Ergänzungsdokument abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, §§ 8,9 BayÖPNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Public transport network in Pfaffenhofen a. d. Ilm
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- Prior information Scheduled public transport Pfaffenhofen a. d. Ilm, Germany Ends Dec 31, 2035Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
- Award Scheduled public transport Pfaffenhofen a. d. Ilm, Germany Ends Dec 31, 2035Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.