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Award School transport

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

Contracting authority: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Ludwigslust-Parchim · Germany

Bid deadline (passed)
Jul 16, 2025, 10:00
Contract term
Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029
Contract end
Jul 31, 2029 (~3 years left)
Procedure
Contract award notice (CAN)
Lots
7
Bids received
14
Service type
School transport
Country
Germany
Published
May 20, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Contract award notice (CAN)” mean?
A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
Until when can bids be submitted?
The bid deadline ended on Jul 16, 2025, 10:00. Applying in this procedure is no longer possible.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Jul 31, 2029 (~3 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

Lots (7)

All lots with a service description from the notice.

  • Lauenburg spezial Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Boizenburg 1 Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Boizenburg 2 Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Zu-/Abbringer Vorderhagen Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Wittenburg 1 Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Wittenburg 2 Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

  • Zu-/Abbringer Lübtheen Aug 1, 2025 – Jul 31, 2029 Deadline Jun 19, 2025, 09:30 Renewal: 2
    Show service description

    Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklen

Procedure history

  1. Call for tenders May 20, 2025 Notice ↗
  2. Call for tenders Jun 16, 2025 Notice ↗
  3. Call for tenders Jun 20, 2025 Notice ↗
  4. Call for tenders Jun 25, 2025 Notice ↗
  5. Call for tenders Jun 27, 2025 Notice ↗
  6. Call for tenders Jul 4, 2025 Notice ↗
  7. Award Sep 12, 2025 Notice ↗

Public transport network in Ludwigslust-Parchim

Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.