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Award Scheduled public transport

Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis

Contracting authority: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Westerwaldkreis · Germany

Contract term
Jul 14, 2024 – Dec 14, 2024
Contract end
Dec 14, 2024 (already ended)
Procedure
Contract award notice (CAN)
Lots
5
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jul 11, 2024

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Contract award notice (CAN)” mean?
A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Dec 14, 2024 (already ended). After that the service is due to be tendered again.
Awarded to
DB Regio Bus Mitte GmbH | FriBus in BieGe mit Jörg Orthen GmbH | Zickenheiner GmbH

Lots (5)

All lots with a service description from the notice.

  • Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 1 Linie 438 Jul 14, 2024 – Dec 14, 2024
    Show service description

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 1 geht: Linie 438 (Höhr-Grenzhausen – Nauort – Bendorf – Vallendar – Koblenz). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf der Linie 438) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

  • Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 2 Linie 439 Aug 12, 2024 – Dec 14, 2024
    Show service description

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 2 geht: Linie 439 (Hachenburg – Marienhausen – Dierdorf – Koblenz). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf der Linie 439) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

  • Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 3 Linie 958 Jul 14, 2024 – Dec 14, 2024
    Show service description

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 3 geht: Linie 958 (Mogendorf / Helferskirchen – Wirges – Dernbach). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

  • Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 4 Linie 968 Jul 14, 2024 – Dec 14, 2024
    Show service description

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 4 geht: Linie 968 (Selters – Haiderbach – Höhr-Grenzhausen). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

  • Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 5 Linie 970 Aug 1, 2024 – Dec 14, 2024
    Show service description

    Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 4 geht: Linie 970 (Deesen - Vallendar) . In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.