Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Contracting authority: Kreis Steinburg · Steinburg · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2028 – Dec 29, 2039
- Contract end
- Dec 29, 2039 (~13 years left)
- Procedure
- Negotiated procedure with prior call for competition
- Lots
- 3
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Apr 8, 2026
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Call for tenders: the procedure is running — operators can submit bids.
- What does “Negotiated procedure with prior call for competition” mean?
- In a negotiated procedure the authority negotiates the terms of the bids with the bidders.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 29, 2039 (~13 years left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für die Teilnetze Nord, Ost und West im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG SH i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) Dienstleistungsaufträge mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Die Betriebsaufnahme in den jeweiligen Teilnetzen erfolgt zum 01.01.2028. Von dem Auftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Kreis Steinburg (NUTS-Code DEF0E) mit einer jährlichen Leistung von ca. 2,12 Mio. Fahrplan-Kilometern und max. 39 gleichzeitig stattfindenden Fahrten. Die konkreten Linien pro Teilnetz finden sich in der Beschreibung zu den Losen. Einzelne Linien verlaufen nicht nur durch den Kreis Steinburg, sondern auch durch die angrenzenden Kreise Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg. Der Kreis behält sich das Recht vor, eine Loslimitierung für die Vergabe der Teilnetze zu definieren. Die Verkehrsverträge werden jeweils als Bruttovertrag ausgeführt. Die Anforderungen bezüglich der relevanten Linien pro Teilnetz finden sich unter der jeweiligen Losbeschreibung. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif, die der zu erbringenden Qualität unter https://www.hvv.de/de/ausschreibung publiziert. Die Informationen zum SH-Tarif sind unter http://www.nah.sh/fahren/fahrkarten-und-tarife/sh-tarif/ veröffentlicht. Da die definierten hvv Qualitätsstandards inhaltlich sowie redaktionell zum Teil veraltet sind, erfolgt im Zuge der Überarbeitung des QSV eine Anpassung dieser. Trotz der erforderlichen Aktualisierung behalten die hvv Standards weiterhin ihre Gültigkeit.
Lots (3)
All lots with a service description from the notice.
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz Nord Jan 1, 2028 – Dec 29, 2039
Show service descriptionHide service description
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6150, 6151, 6160, 6161, 6162, 616x (neue Linie Vaale-Schenefeld), 6170, 6171, 6172 und 6173. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 898.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 17 Fahrzeuge benötigt, davon 15 Solo- und zwei Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz Ost Jan 1, 2028 – Dec 29, 2039
Show service descriptionHide service description
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6180, 6181, 6182, 6191, 6192, 6193. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 665.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 13 Fahrzeuge benötigt, davon acht Solo- und fünf Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr.
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz West Jan 1, 2028 – Dec 29, 2039
Show service descriptionHide service description
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6610, 6611, 6612, 6613, 6615, 6620, 6621, 6622, 6623, 6624. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 662.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe neun Fahrzeuge benötigt, davon acht Solo- und ein Gelenkbus. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
Public transport network in Steinburg
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 die linie 37% 1.9M km
- 2 Nordbahn Eisenbahngesellschaft 15% 759.8K km
- 3 Rathje 13% 698.6K km
- 4 DB Regio AG Nord 7.6% 393.3K km
- 5 AKMasten 6.8% 352.4K km
- 6 Autokraft Kiel GmbH 6.2% 320.8K km
- 7 AKMasten 5.8% 300.1K km
- 8 AK Autokraft Kiel ohne SEV 5.3% 276.9K km
- 9 DB Region Nord 3.1% 162.7K km
- 10 KVIPVH 0.1% 5,424 km
More tenders by Kreis Steinburg
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.