Öffentlich-öffentliche Kooperation zur Sicherstellung des plan- und außerplanmäßigen Schienenersatzverkehres in Österreich - ÖBB PV AG
Contracting authority: Österreichische Postbus AG · Austria
- Procedure
- veat
- Lots
- 1
- Service type
- Transport (other)
- Country
- Austria
- Published
- Dec 13, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “veat” mean?
- veat — a procedure under procurement law.
Service
ÖBB-Personenverkehr AG und Österreichische Postbus AG beabsichtigen, eine öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 179 Abs 3 BVergG 2018 zur Sicherstellung des plan- und außerplanmäßigen Schienenersatzverkehres in Österreich abzuschließen.
Lots (1)
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- Öffentlich-öffentliche Kooperation zur Sicherstellung des plan- und außerplanmäßigen Schienenersatzverkehres in Österreich
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ÖBB-Personenverkehr AG (im Folgenden kurz „ÖBB-PV“) und Österreichische Postbus AG (im Folgenden kurz „Postbus“) beabsichtigen, eine öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 179 Abs 3 BVergG zur Sicherstellung des plan- und außerplanmäßigen Schienenersatzverkehres in Österreich abzuschließen. Der Abschluss des Kooperationsvertrages fällt aufgrund der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 179 Abs 3 BVergG 2018 nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018. Gemäß § 179 Abs 3 BVergG 2018 fällt ein ausschließlich zwischen öffentlichen Sektorenauftraggeber:innen geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018, wenn alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind: 1) Der Vertrag begründet oder implementiert eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Sektorenauftraggeber:innen, mit der sichergestellt werden soll, dass von den beteiligten öffentlichen Sektorenauftraggeber:innen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden können, 2) die Implementierung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und 3) die beteiligten öffentlichen Sektorenauftraggeber:innen erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß § 179 Abs 3 BVergG 2018 aus folgenden Gründen als erfüllt anzusehen sind: 1) Sowohl ÖBB-PV als auch Postbus sind öffentliche Sektorenauftraggeberinnen gemäß § 167 bzw. 168 BVergG 2018. Die Kooperationspartnerinnen sind Adressatin derselben bzw. einer zumindest komplementären (öffentlichen) Aufgabe und erfüllen daher eine ihnen gemeinschaftlich obliegende öffentliche Aufgabe im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele (ÖBB-PV: gem. § 6 Bundesbahngesetz obliegt ihr Beförderung von Personen, einschließlich der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, sowie die Herstellung und das Betreiben aller hierzu notwendigen Einrichtungen und die Besorgung aller damit zusammenhängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte (zB der Erwerb von Beteiligungen) sowie v. a. das Führen eines öffentlichen Personenverkehrs auf Grund von Tarifen und Fahrplänen; SEV-Leistungen sind zu erbringen, wenn es zu vorübergehenden Störungen des Betriebes einer öffentlichen Eisenbahn oder bei einer Einstellung aus Sicherheitsgründen kommt; Postbus: Erbringung von Busleistungen in ganz Österreich, insbesondere: die Führung des Betriebs Postautodienste; die Erbringung von Leistungen auf den Gebieten des Omnibusdiensts im Kraftfahrlinien-, Mietwagen- und Gelegenheitsverkehr, des Taxigewerbes, der Reparatur von KFZ, der Erstellung von Fahrplänen für Dritte, die Planung, die Errichtung sowie die Wartung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen. Beiden Sektorenauftraggeber:innen kommt daher insbesondere die Aufgabe der Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs zu. Weiters liegt auch eine echte Zusammenarbeit vor, weil beide Parteien Kooperationsbeiträge erbringen, die über die bloße Entgeltszahlung hinausgehen (ÖBB-PV: Mittelfriststeuerung und Mengendefinition des Busbedarfes; Planung des Ersatzkonzeptes; Kund:innenlenker:innen zur Sicherstellung des Übergangs der Fahrgäste; Wirtschafts- und Qualitätsmanagementsystem; Qualitätskontrollen; Fahrkartenkontrollen; Bestellermanagement; Verkehrsleitung; Kund:inneninformation digital bzw. schienenbezogen; Postbus: Vorhaltung der Ressourcen für Organisation, Betrieb und Durchführung des Schienenersatzverkehrs; Fahrzeugqualität; Personalqualifikation und -ausrüstung: Fahrplanung, Dienst- und Umlaufplanung Bus; SEV-Einrichtung (Haltestellen,- Behörden- und Datenmanagement); Frequenzdatenerfassung; Fahrradtransport; SEV-Buskoordinator; Verkehrsleitung Bus; Aufbereiten von Abrechnungsdaten. Darüber hin
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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.