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Prior information Scheduled public transport

Österreich: Öffentlicher Verkehr (Straße) Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb von Verkehrsdiensten für die Kärntner Verkehrsregion ZOLLFELD

Contracting authority: Stadtgemeinde St. Veit an der Glan · Unterkärnten · Austria

Contract term
Jul 10, 2027
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Austria
Published
Mar 26, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Service

Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb mehrerer herkömmlicher Kraftfahrlinien. Die Stadtgemeinde St.Veit an der Glan beabsichtigt, den Betrieb mehrerer herkömmlicher Kraftfahrlinien, ergänzt durch bedarfsgesteuerte Beförderungsdienste mit Kleinfahrzeugen in den Gemeindegebieten der Stadtgemeinde St.Veit an der Glan und ihrer Nachbargemeinden zu bestellen. Festgehalten wird, dass es sich gegenständlich um eine DIREKTVERGABE handelt. Da die Eingabemaske von enotices2 eine solche nicht zur Auswahl hat und ähnliche Verfahren nicht mehr ausgewählt werden können, wurde lediglich als Platzhalter eine andere Verfahrensart eingetragen.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb von Kraftfahrlinien und ergänzenden Kleinfahrzeugdiensten Jul 10, 2027
    Show service description

    Die Stadtgemeinde St.Veit an der Glan beabsichtigt für ihre eigene Bevölkerung und jene ihrer vier Nachbargemeinden Öffentlichen Verkehr überwiegend in Form mehrerer Kraftfahrlinien zu bestellen, um die dichter besiedelten Teile des Gesamtgebiets (Siedlungskerne) zu versorgen. Zusätzlich sollen Schwachlastgebiete und Schwachlastzeiten durch bedarfsgesteuerte Kleinfahrzeugdienste ("MikroÖV") abgedeckt werden. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es handelt sich gegenständlich um eine Bestellung für folgende Hauptzielgruppen: Früh- und Schichtpendler, Touristen, Senioren, einzelfahrende Sonstige. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe "https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-linien/fahrplanportal/#Regionalverkehrsplan"). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien, welche auch eine "MikroÖV-Strategie des Landes Kärnten" genannte Vorgabe zum Haltepunkt-zu-Haltepunkt-Verkehr mit Kleinfahrzeugen mit umfasst. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (z.B. für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 291.000 Kraftfahrlinienkilometern unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Die Stadtgemeinde behält sich weiters vor, gegenständlichen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages über eine in ihrem Eigentum stehende Kommunalgesellschaft bzw. einem Betrieb gewerblicher Art zu beauftragen.

Public transport network in Unterkärnten

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.