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Prior information Scheduled public transport

Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

Contracting authority: Landkreis Regensburg · Regensburg, Kreisfreie Stadt · Germany

Contract term
Sep 10, 2025 – Aug 31, 2035
Contract end
Aug 31, 2035 (~9 years left)
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Feb 5, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Aug 31, 2035 (~9 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf Sep 10, 2025 – Aug 31, 2035
    Show service description

    Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.