Transit EU
Prior information Transport (other)

SPNV Zillertalbahn

Contracting authority: Verkehrsverbund Tirol GesmbH · Tiroler Unterland · Austria

Contract term
Dec 14, 2025
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Transport (other)
Country
Austria
Published
Dec 11, 2024

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Service

Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen im Bundesland Tirol, im politischen Bezirk Schwaz, auf der Strecke der Zillertalbahn, einer unvernetzten Nebenbahn mit Spurweite 760 mm von Jenbach nach Mayrhofen mit einer Länge von ca. 31,74 Kilometern. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die bei der Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, FN 32768p, Austraße 1, 6200 Jenbach, in der Folge kurz „EVU“, gemäß Art 5 Abs 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 idF VO (EU) 2338/2016 (kurz: PSO-VO) direkt beauftragte Verkehrsleistung von 259.000 Kilometern pro Jahr ab Dezember 2025 auf ca. 323.000 Kilometer pro Jahr zu erhöhen. Die Vergabe fällt damit unverändert unter die De-minimis-Regel gem. Art. 5 Abs. 4 PSO-VO.

Lots (1)

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  • SPNV Zillertalbahn Dec 14, 2025
    Show service description

    Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen im Bundesland Tirol, im politischen Bezirk Schwaz, auf der Strecke der Zillertalbahn, einer unvernetzten Nebenbahn mit Spurweite 760 mm von Jenbach nach Mayrhofen mit einer Länge von ca. 31,74 Kilometern. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die bei der Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, FN 32768p, Austraße 1, 6200 Jenbach, in der Folge kurz „EVU“, gemäß Art 5 Abs 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 idF VO (EU) 2338/2016 (kurz: PSO-VO) direkt beauftragte Verkehrsleistung von 259.000 Kilometern pro Jahr ab Dezember 2025 auf ca. 323.000 Kilometer pro Jahr zu erhöhen. Die Vergabe fällt damit unverändert unter die De-minimis-Regel gem. Art. 5 Abs. 4 PSO-VO. Die vom EVU zu erbringenden Verkehrsdienste unterliegen ausschließlich den Vorgaben der Auftraggeberin. Anpassungen (Reduzierung, Ausweitung und Umschichtung) aufgrund von laufenden Änderungen der Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich geänderter demographischer, wirtschaftlicher oder infrastruktureller Rahmenbedingungen (z.B. Anschlusssituation vom/zum Bahnhof Jenbach, geänderte Schulbeginnzeiten und -standorte, Veränderung der Arbeitsplatzsituation der Wirtschaftsstandorte, Nachfrageverlagerung im Bereich Freizeiteinrichtungen und Einkaufsstandorte, räumliche Verlagerungen im Zubringersystem, Entfall/Neuinbetriebnahme von Haltepunkten etc.) sind möglich, insbesondere im Zuge des jährlichen Fahrplanwechsels. Solche Anpassungen der geschuldeten Leistung sind vertragsimmanente Erfüllungshandlungen. Leistungsanpassungen sowie deren Auswirkungen auf den Gesamtabgeltungsbetrag (exklusive Valorisierung) dürfen ab Dezember 2025 insgesamt nicht mehr als +/- 20 % (ursprünglich 15 %) der oben angeführten Zugkilometerleistung während der gesamten Vertragslaufzeit betragen. Umschichtungen sind davon unabhängig jederzeit zulässig mit der Einschränkung, dass diese insgesamt kosten- und kilometerneutral erfolgen müssen. Für die Erbringung der Verkehrsdienste können neben bereits im Einsatz befindlichen Bestandsfahrzeugen Nahverkehrszüge mit folgenden Eigenschaften eingesetzt werden: • Sitzplatzkapazität: mindestens 100 Plätze; • Länge: rund 70 m; • Anzahl Türen: mindestens 2 pro Zugseite; • Einstiegshöhe: ca. 400 mm über Schienenoberkante an mindestens einer Tür pro Zugseite; • Höchstgeschwindigkeit: zumindest 70 km/h. • Spurweite 760 mm Zudem müssen die Fahrzeuge folgende Eigenschaften vorweisen: • Barrierefreiheit, Mehrzweckabteil; • Zulassung der Fahrzeuge für den Schienenpersonenverkehr in der Republik Österreich zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme. Bei den im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Verkehrsleistungen sind grundsätzlich die Tarife der Verkehrsverbund Tirol GmbH gültig. Über die Ausgabe von Fahrkarten zu unternehmensspezifischen Tarifen hat sich das EVU mit der Auftraggeberin ins Einvernehmen zu setzen. Der Leistungszeitraum des geänderten Auftrages ab Dezember 2025 ist mit Fahrplanwechsel im Dezember 2030 befristet. Die Auftraggeberin behält sich eine vorzeitige Kündigung vor, insbesondere für den Fall, dass die Schienenfahrzeugbeschaffung Tirol GmbH als Tochtergesellschaft der Auftraggeberin neues Rollmaterial für die Zillertalbahn zur Verfügung stellt. Die Auftraggeberin behält sich einen Widerruf dieses Vergabeverfahrens aus wichtigen Gründen vor.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.