Transit EU
Prior information Scheduled public transport

Stadtbusverkehr Wetzlar

Contracting authority: Magistrat der Stadt Wetzlar · Lahn-Dill-Kreis · Germany

Contract term
Aug 1, 2027 – Jul 31, 2037
Contract end
Jul 31, 2037 (~11 years left)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Mar 1, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Jul 31, 2037 (~11 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Stadtbusverkehr Wetzlar Aug 1, 2027 – Jul 31, 2037
    Show service description

    Die Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 5, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien) enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung) oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar) einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan, Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar, Menü: „Mobilität vor Ort“,) eingesehen und heruntergeladen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, EMail:[email protected], angefordert werden. Es wird auf die ergänzenden Informationen der Ziffer 3.1.5 dieser Vorinformation hingewiesen.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.