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Prior information Scheduled public transport

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007

Contracting authority: Hochsauerlandkreis · Hochsauerlandkreis · Germany

Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jul 10, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Service

A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorinformation bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsleistungen ausgelöst. Anträge, die die in dieser Vorinformation und dem ergänzenden Dokument genannten Anforderungen nicht erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). B) Die Betriebsaufnahme ist für den 01.01.2027 vorgesehen. C) Die nach dem Tariftreue und Vergabegesetz NordrheinWestfalen – TVgG NRW anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.tarifregister.nrw.de/system/files/media/document/file/240807-reptvvo-2021-mit-neuer-anlage-1.pdf D) Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vergabe entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. den auf der Grundlage des § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen Verordnungen (z.B. Vergabeverordnung (VgV) oder Sektorenverordnung (SektVO)) handelt. Soweit dort "Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der eigentlichen Verfahrensart technisch nicht möglich war.

Lots (1)

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  • Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
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    Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Linienverkehre in dem Linienbündel HSK-­Mitte Los Eslohe, nach dem neu aufgestellten Nahverkehrsplan (einsehbar unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Nahverkehrsplan ) inkl. den Anlagenband zum Nahverkehrsplan (einsehbar unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Nahverkehrsplan-Anlagenband ) gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel HSK­-Mitte Los Eslohe umfasst 7 Linien mit einer Jahresfahrleistung von ca. 655.000 Fahrplankilometern (ohne bedarfsgesteuerte Verkehre): S70 Meschede – Eslohe – Schmallenberg, 367 Eslohe – Wenholthausen – Berge – Freienohl, 441 Eslohe – Niederberndorf – Wormbach – Schmallenberg, 442 Eslohe – Cobbenrode, 443 Eslohe – Oberlandenbeck – Cobbenrode, 444 Reiste – Bremke – Lochtrop - Herhagen, 445 Eslohe – Obersalwey – Kückelheim – Eslohe. Die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen werden als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vergeben werden. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst werden würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3PBefG) sind Gegenstand eines Ergänzenden Dokuments zur Vorinformation Linienbündel HSK-­Mitte Los Eslohe, das als Download unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Ergänzendes-Dokument_Linienbündel-HSK-Mitte_Los-Eslohe zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Zudem enthält der Anhang zum ergänzenden Dokument die Muster-Fahrplantabellen der entsprechenden Linien im Linienbündel HSK-Mitte Los Eslohe. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Hochsauerlandkreises einzuhalten. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter dem nachfolgenden Link einsehbar: https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen . Der Hochsauerlandkreis kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Das auf diese Vorinformation folgende wettbewerbliche Verfahren erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.