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Prior information Scheduled public transport

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Rufbusverkehr (VGI-Flexi) mit Linienverkehr auf den Linien 710 und 720 des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen

Contracting authority: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen · Neuburg-Schrobenhausen · Germany

Contract term
Jan 1, 2027
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
2
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jun 13, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Service

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Rufbusverkehr (VGI-Flexi) mit Linienverkehr auf den Linien 710 und 720 des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen

Lots (2)

All lots with a service description from the notice.

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Rufbusverkehr (VGI-Flexi) des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Jan 1, 2027
    Show service description

    Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste als Rufbusse (VGI-Flexi). Zum Betriebsbeginn (1.1.2027) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) auf dem Stadtgebiet Schrobenhausen mit seinen Ortsteilen Gemarkung Steingriff, Sandizell, Hörzhausen, Mühlried und Edelshausen an den öffentlichen Personennahverkehr.

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien 710 und 720 des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Jan 1, 2027
    Show service description

    Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 710 und 720. Zum Betriebsbeginn (1.1.2027) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: Linie 710: Stadtmitte Schrobenhausen – Augsburger Str. – Platte – Schulen - Stadtmitte und Linie 720: Stadtmitte Schrobenhausen – Bahnhof – Steingriff – Bahnhof - Stadtmitte Es sollen die Linien 710 und 720 ergänzend zum Bedarfsverkehr zu stark nachgefragten Zeiten verkehren Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich das Linien- oder Rufbusangebot ändern, das Bediengebiet erweitert oder verkleinert werden. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.