Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2026/2027
Contracting authority: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Kreisfreie Stadt · Germany
- Bid deadline (passed)
- Feb 27, 2026, 10:30
- Contract term
- Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028
- Contract end
- Jul 31, 2028 (~21 months left)
- Procedure
- Open procedure
- Lots
- 20
- Bids received
- 0
- Service type
- Demand-responsive
- Country
- Germany
- Published
- Nov 24, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Open procedure” mean?
- In an open procedure any interested company may submit a bid.
- Until when can bids be submitted?
- The bid deadline ended on Feb 27, 2026, 10:30. Applying in this procedure is no longer possible.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Jul 31, 2028 (~21 months left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Abschluss eines Vertrages über die Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2026/2027 (Beginn 01.08.2026) für die Dauer von 2 Jahren mit der zweifachen Option einer Verlängerung um ein weiteres Schuljahr bis zum 31.07.2029, längstens bis zum 31.07.2030
Lots (20)
All lots with a service description from the notice.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von Schule Alter Mühlenweg 2 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Alter Mühlenweg 2, 50769 Köln-Deutz. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von Schule Brehmstr. 2 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Brehmstraße 2, 50735 Köln-Riehl. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bzgl der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von den Schulen Marienplatz, Pfälzer Str Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von den Schulstandorten Marienplatz 2, 50676 Köln und Pfälzer Straße 30-34, 50676 Köln. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von Schule Auf dem Sandberg 120 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln-Poll sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von Schule Redwitzstr. 80 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Redwitzstraße 80, 50937 Köln-Sülz sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zur/von Schule Sportplatzstr. 82 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Sportplatzstraße 82, 51147 Köln-Wahnheide sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden.
- Beförderung von Schüler*innen zu/von Schule Kolkrabenweg 8-10 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln-Vogelsang sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zu/von Schulstandort Escher Str. 279 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Es handelt sich um eine befristete Auslagerung. Nach Sanierung der Schulhauptstelle finden voraussichtlich die Fahrten wieder zum/vom Standort Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln-Vogelsang statt. Ein Zeitrahmen kann derzeit noch nicht benannt werden Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zu/von Schulstandort Zusestr. 47 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Zusestraße 47, 50859 Köln-Lövenich sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Es handelt sich um eine befristete Auslagerung. Nach Sanierung der Schulhauptstelle finden voraussichtlich die Fahrten wieder zum/vom Standort Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln-Vogelsang statt. Ein Zeitrahmen kann derzeit noch nicht benannt werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen zu/von Schulstandort Brügelmannstr. 10 Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / vom Schulstandort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von sonstigen Unterrichtsorten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Auslagerung Standort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln von 3 Schulstandorten (Schule Kolkrabenweg, Schule Auf dem Sandberg, Schule Sportplatzstraße) voraussichtlich befistet für das Schuljahr 2025/2026. Danach voraussichtlicher Umzug zur Neuerburgstraße. Ob alle Schulstandorte in die Neuerburgstraße19, 51103 Köln ziehen ist derzeit noch nicht bekannt. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Innenstadt Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Innenstadt (Agrippabad, Kartäuserwall-Bad). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Zollstock Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Zollstock (Zollstockbad, Schwimmbad Ringelnatzstraße, Rodenkirchenbad). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Lindenthal Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Lindenthal (Stadionbad, Leistungszentrum Müngersdorf, Sharkys). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 100
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld (Ossendorfbad, Schwimmbad Erlenweg). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Nippes und Chorweiler Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Ehrenfeld) (Lentparkbad, Chorweilerbad). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Porz Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Porz (Wahnbad, Zündorfbad, Konrad-Adenauer Schwimmbad). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung zu/von Schwimmbädern Stadtbezirk Köln-Kalk und Mülheim Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Kalk und Köln-Mülheim (Höhenbergbad, Genovevabad, Schwimmbad Nürnberger Straße). Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Sportfahrten Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Sportstätten mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Innenstadt, Köln-Rodenkirchen und Köln Lindenthal. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bzgl der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Sportfahrten Ehrenfeld, Nippes und Chorweiler Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Sportstätten mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld, Köln-Nippes und Köln Chorweiler. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglichl der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Sportfahrten Porz, Kalk und Mülheim Jul 31, 2026 – Jul 31, 2028 Deadline Jan 20, 2026, 14:00 Renewal: 2
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Beförderung zu/von Sportstätten mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Porz, Köln-Kalk und Köln Mülheim. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Procedure history
Public transport network in Köln
Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.
- 1 Kölner VB 64% 30.1M km
- 2 DB Regio AG NRW 17% 7.8M km
- 3 National Express 7.1% 3.4M km
- 4 wupsi GmbH 5.2% 2.4M km
- 5 Nahreisezug 2.4% 1.1M km
- 6 REVG 1% 449.6K km
- 7 Wermelskirchen 0.6% 285.7K km
- 8 MittelrheinBahn (Trans Regio) 0.6% 273K km
- 9 Bergisch Gladbach 0.4% 210.4K km
- 10 Busverkehr Rheinland 0.4% 208.6K km
- 11 Busverkehr Rhein-Sieg 0.4% 165.2K km
- 12 Stadtwerke Bonn 0.2% 117.2K km
More tenders by Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
- Call for tenders Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 31, 2029Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2025/2026
- Award Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 30, 2027Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
- Award Vehicle hire with driver Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Aug 31, 2029RV 71_ 25556 Mietwagen (PKW und Transporter) (Rahmenvereinbarung 71)
- Award Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 31, 2028Beförderung von Schüler*innen mit Personenkraftwagen (Pkw) im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2024/2025
Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.