Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
Contracting authority: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Kreisfreie Stadt · Germany
- Bid deadline (passed)
- Feb 27, 2026, 10:00
- Contract term
- Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027
- Contract end
- Jul 30, 2027 (~9 months left)
- Procedure
- Open procedure
- Lots
- 5
- Bids received
- 0
- Service type
- Demand-responsive
- Country
- Germany
- Published
- Nov 13, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Open procedure” mean?
- In an open procedure any interested company may submit a bid.
- Until when can bids be submitted?
- The bid deadline ended on Feb 27, 2026, 10:00. Applying in this procedure is no longer possible.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Jul 30, 2027 (~9 months left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027
Lots (5)
All lots with a service description from the notice.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
Show service descriptionHide service description
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 61 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 2 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
Show service descriptionHide service description
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 82 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
Show service descriptionHide service description
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 2 zzgl. Einweiser Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
Show service descriptionHide service description
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Schultägliche Gestellung eines*einer Einweisers*Einweiserin. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
- Beförderung von Schüler*innen Schule Leuchter Str. Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
Show service descriptionHide service description
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem 50 Sitzer (49 Plätze plus Fahrer*in) zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 74 Schüler*innen. Es erfolgen mehrere Hin-und Rückfahrten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Procedure history
Public transport network in Köln
Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.
- 1 Kölner VB 64% 30.1M km
- 2 DB Regio AG NRW 17% 7.8M km
- 3 National Express 7.1% 3.4M km
- 4 wupsi GmbH 5.2% 2.4M km
- 5 Nahreisezug 2.4% 1.1M km
- 6 REVG 1% 449.6K km
- 7 Wermelskirchen 0.6% 285.7K km
- 8 MittelrheinBahn (Trans Regio) 0.6% 273K km
- 9 Bergisch Gladbach 0.4% 210.4K km
- 10 Busverkehr Rheinland 0.4% 208.6K km
- 11 Busverkehr Rhein-Sieg 0.4% 165.2K km
- 12 Stadtwerke Bonn 0.2% 117.2K km
More tenders by Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
- Call for tenders Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 31, 2029Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2025/2026
- Award Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 31, 2028Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2026/2027
- Award Vehicle hire with driver Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Aug 31, 2029RV 71_ 25556 Mietwagen (PKW und Transporter) (Rahmenvereinbarung 71)
- Award Demand-responsive Köln, Kreisfreie Stadt, Germany Ends Jul 31, 2028Beförderung von Schüler*innen mit Personenkraftwagen (Pkw) im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2024/2025
Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.