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Award Demand-responsive

Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen

Contracting authority: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Kreisfreie Stadt · Germany

Bid deadline (passed)
Feb 27, 2026, 10:00
Contract term
Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027
Contract end
Jul 30, 2027 (~9 months left)
Procedure
Open procedure
Lots
5
Bids received
0
Service type
Demand-responsive
Country
Germany
Published
Nov 13, 2025

What does this mean?

What stage is this tender at?
Award: the contract has been awarded and is running.
What does “Open procedure” mean?
In an open procedure any interested company may submit a bid.
Until when can bids be submitted?
The bid deadline ended on Feb 27, 2026, 10:00. Applying in this procedure is no longer possible.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Jul 30, 2027 (~9 months left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027

Lots (5)

All lots with a service description from the notice.

  • Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
    Show service description

    Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 61 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

  • Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 2 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
    Show service description

    Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 82 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

  • Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
    Show service description

    Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

  • Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 2 zzgl. Einweiser Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
    Show service description

    Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Schultägliche Gestellung eines*einer Einweisers*Einweiserin. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

  • Beförderung von Schüler*innen Schule Leuchter Str. Kurs 1 Jul 31, 2026 – Jul 30, 2027 Deadline Feb 9, 2026, 14:00
    Show service description

    Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem 50 Sitzer (49 Plätze plus Fahrer*in) zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 74 Schüler*innen. Es erfolgen mehrere Hin-und Rückfahrten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

Procedure history

  1. Call for tenders Nov 13, 2025 Notice ↗
  2. Call for tenders Nov 13, 2025 Notice ↗
  3. Call for tenders Nov 13, 2025 Notice ↗
  4. Call for tenders Nov 13, 2025 Notice ↗
  5. Call for tenders Nov 13, 2025 Notice ↗
  6. Award Feb 25, 2026 Notice ↗

Public transport network in Köln

Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.

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The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.

Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.