Transit EU
Prior information Transport (other)

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Trambahnen auf der Linie Tram 25 Süd Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz

Contracting authority: Landeshauptstadt München · München, Landkreis · Germany

Contract term
Dec 14, 2025
Procedure
Prior information notice (PIN)
Lots
1
Service type
Transport (other)
Country
Germany
Published
Oct 17, 2024

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Prior information notice (PIN)” mean?
A prior information notice (PIN) announces a planned tender early.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Trambahnen auf der Linie Tram 25 Süd Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz Dec 14, 2025
    Show service description

    Die Landeshauptstadt München (LHM) ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Trambahnlinie 25 (Süd) zwischen dem Landkreis München und der LHM (OBABl, Nr. 24 v. 11.10.2024, S. 325) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für den Zeitraum vom 14.12.2025 bis zum 30.06.2047 über die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf der Trambahnlinie 25 (Süd) an die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: [email protected] , Telefon: +49 89 21910, Fax: +49 89 2191702168) einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie 25 von Großhesseloher Brücke bis Grünwald, Derbolfinger Platz. Der ÖDLA verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung und dem Betrieb der Schieneninfrastruktur. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 306.000 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten (vgl. VI.3.B). Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die LHM kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL 2014/24/EU, Art. 28 RL 2014/25/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie und der §§ 97 ff. GWB fällt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus. Zudem dienen mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der MVG der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der LHM betraut wurde. Eine private Kapitalbeteiligung an der MVG besteht nicht. Der ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.