Erbringung von Fahrdienstleistung im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
Contracting authority: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Germany
- Bid deadline (passed)
- Sep 12, 2024, 09:00
- Contract term
- Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025
- Contract end
- Aug 31, 2025 (already ended)
- Procedure
- Contract award notice (CAN)
- Contract value
- €48.2M
- Lots
- 6
- Bids received
- 16
- Service type
- School transport
- Country
- Germany
- Published
- Aug 29, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Contract award notice (CAN)” mean?
- A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
- Until when can bids be submitted?
- The bid deadline ended on Sep 12, 2024, 09:00. Applying in this procedure is no longer possible.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Aug 31, 2025 (already ended). After that the service is due to be tendered again.
16 bids received.
Service
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Fahrleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr, die Omnibusse werden vom AG gestellt. Diese Ausschreibung ist unterteilt in sechs Lose und wird zunächst für eine Laufzeit von 10 Monaten, von November 2024 - August 2025, vergeben. Für den Zeitraum von September 2025 bis einschließlich August 2029 sind losweise jährliche optionale Verlängerungen vorgesehen.
Lots (6)
All lots with a service description from the notice.
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
- Fahrleistungen im Linienverkehr Nov 1, 2024 – Aug 31, 2025 Deadline Sep 12, 2024, 09:00 Renewal: 4
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Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungs
Procedure history
Public transport network in Berlin
Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.
- 1 Berliner Verkehrsbetriebe 73% 124.6M km
- 2 S-Bahn Berlin GmbH 18% 31.4M km
- 3 DB Regio AG Nordost 2.9% 4.9M km
- 4 Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 2.3% 3.9M km
- 5 NEB Niederbarnimer Eisenbahn 0.9% 1.5M km
- 6 regiobus Potsdam Mittelmark GmbH 0.8% 1.4M km
- 7 FlixBus Sverige AB 0.4% 650.7K km
- 8 Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH 0.3% 437K km
- 9 Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH 0.2% 335.3K km
- 10 Snälltåget 0.2% 272.7K km
- 11 DB Regio Bus Ost GmbH1 0.1% 221.2K km
- 12 Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH 0.1% 215.8K km
More tenders by Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
- Call for tenders Scheduled public transport Berlin, Germany Ends Dec 16, 2044Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom AN zu stellenden -Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur
- Call for tenders Transport (other) Berlin, Germany Ends Dec 12, 2026Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt Tegel mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen
- Other School transport Berlin, Germany Ends Feb 28, 2026Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung
- Award Transport (other) Berlin, Germany Ends Feb 28, 2027Migration FTGS-TCM100 im RSTW Warschauer Straße
- Award Transport (other) Berlin, Germany Ends Sep 30, 2028Transportleistungen Kurierdienste Citybereich + Stückgutfracht
- Award School transport Berlin, Germany Ends Dec 31, 2025Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.