Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Contracting authority: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Germany
- Contract term
- Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025
- Contract end
- Dec 31, 2025 (already ended)
- Procedure
- Contract award notice (CAN)
- Contract value
- €7.7M
- Lots
- 5
- Bids received
- 17
- Service type
- School transport
- Country
- Germany
- Published
- Sep 4, 2024
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Award: the contract has been awarded and is running.
- What does “Contract award notice (CAN)” mean?
- A contract award notice (CAN) reports the award or conclusion of a procedure.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 31, 2025 (already ended). After that the service is due to be tendered again.
17 bids received.
Service
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Verkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben, Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen; unterteilt in fünf Lose. Die Kraftomnibusse werden vom AG gestellt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Lots (5)
All lots with a service description from the notice.
- Leistungszeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025 €1.3M
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Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat je Los) folgenden Umfang: Es besteht für 2025 ein Bedarf von insgesamt 24.000 Betriebsstunden (1 h = 60 Minuten) (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird in 2025 mindestens 16.000Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 28.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2025 (take-or-pay). Das gleiche gilt für die Optionszeiträume. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf= alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof 1: lndira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus
- Leistungszeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025 €1.3M
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Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat je Los) folgenden Umfang: Es besteht für 2025 ein Bedarf von insgesamt 24.000 Betriebsstunden (1 h = 60 Minuten) (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird in 2025 mindestens 16.000Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 28.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2025 (take-or-pay). Das gleiche gilt für die Optionszeiträume. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf= alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof 1: lndira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus
- Leistungszeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025 €1.3M
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Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat je Los) folgenden Umfang: Es besteht für 2025 ein Bedarf von insgesamt 24.000 Betriebsstunden (1 h = 60 Minuten) (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird in 2025 mindestens 16.000Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 28.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2025 (take-or-pay). Das gleiche gilt für die Optionszeiträume. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf= alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof 1: lndira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus
- Leistungszeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025 €1.3M
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Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat je Los) folgenden Umfang: Es besteht für 2025 ein Bedarf von insgesamt 24.000 Betriebsstunden (1 h = 60 Minuten) (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird in 2025 mindestens 16.000Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 28.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2025 (take-or-pay). Das gleiche gilt für die Optionszeiträume. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf= alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof 1: lndira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus
- Leistungszeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 Jan 1, 2025 – Dec 31, 2025 €1.3M
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Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat je Los) folgenden Umfang: Es besteht für 2025 ein Bedarf von insgesamt 24.000 Betriebsstunden (1 h = 60 Minuten) (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird in 2025 mindestens 16.000Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 28.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2025 (take-or-pay). Das gleiche gilt für die Optionszeiträume. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf= alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof 1: lndira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus
Public transport network in Berlin
Operators whose network runs through the tender's region — the real timetable context of this tender.
- 1 Berliner Verkehrsbetriebe 73% 124.6M km
- 2 S-Bahn Berlin GmbH 18% 31.4M km
- 3 DB Regio AG Nordost 2.9% 4.9M km
- 4 Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 2.3% 3.9M km
- 5 NEB Niederbarnimer Eisenbahn 0.9% 1.5M km
- 6 regiobus Potsdam Mittelmark GmbH 0.8% 1.4M km
- 7 FlixBus Sverige AB 0.4% 650.7K km
- 8 Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH 0.3% 437K km
- 9 Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH 0.2% 335.3K km
- 10 Snälltåget 0.2% 272.7K km
- 11 DB Regio Bus Ost GmbH1 0.1% 221.2K km
- 12 Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH 0.1% 215.8K km
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The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
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- Call for tenders Transport (other) Berlin, Germany Ends Dec 12, 2026Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt Tegel mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen
- Other School transport Berlin, Germany Ends Feb 28, 2026Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung
- Award Transport (other) Berlin, Germany Ends Feb 28, 2027Migration FTGS-TCM100 im RSTW Warschauer Straße
- Award School transport Berlin, Germany Ends Aug 31, 2025Erbringung von Fahrdienstleistung im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
- Award Transport (other) Berlin, Germany Ends Sep 30, 2028Transportleistungen Kurierdienste Citybereich + Stückgutfracht
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.