Transit EU
Prior information Scheduled public transport

Inhouse-Vergabe des Teilnetzes 1

Contracting authority: Landkreis Saarlouis · Saarlouis · Germany

Contract term
Jan 1, 2028 – Oct 14, 2042
Contract end
Oct 14, 2042 (~16 years left)
Procedure
Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)
Lots
1
Service type
Scheduled public transport
Country
Germany
Published
Jan 18, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Competitive tendering (Art. 5(3) Regulation 1370/2007)” mean?
Competitive tendering under Art. 5(3) Regulation 1370/2007 — the competitive award of public passenger transport services.
When does the contract expire?
According to the notice the contract ends on Oct 14, 2042 (~16 years left). After that the service is due to be tendered again.

Service

Siehe Abschnitt 5.1.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • Inhouse-Vergabe von Busleistungen im Teilnetz 1 des Landkreises Saarlouis Jan 1, 2028 – Oct 14, 2042
    Show service description

    Die Landkreis Saarlouis ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt, die in Abbildung 17 auf Seite 49 und Tabelle 17, Seite 50 und 51 des Nahverkehrsplan 2024 beschriebenen Bedienungsgebiete und Beförderungsdienstleistungen des Teilnetzes 1 erneut über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) an sein kommunales Unternehmen, die KVS GmbH, zu vergeben. Der öDA wird Personenbeförderungsdienste im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG) umfassen. Die KVS wird zudem sowohl Ausgleichsleistungen aus öffentlichen Mitteln als auch ausschließliche Bedienungsrechte für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erhalten. Der öDA soll aufgrund der Amortisierungsdauer der erforderlichen Investitionen für die Errichtung der für alternative Antriebsarten erforderlichen Infrastruktur für 15 Jahre erteilt werden. Die Verkehrsleistungen des Teilnetzes 1 stehen zudem in enger verkehrlicher und betrieblicher Abhängigkeit zu denen des Teilnetzes 2, welches derzeit ebenfalls von der KVS GmbH betrieben wird und aufgrund fortbestehender Liniengenehmigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vergeben wird. Dazu wird der Landkreis Saarlouis zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorabinformation veröffentlichen. Sämtliche Informationen über Umfang, Qualität und Mindestanforderungen an das zu erbringende Verkehrsangebot der Teilnetze 1 und 2 können dem Nahverkehrsplan 2024 entnommen werden; dieser ist unter der Internetadresse https://zps-online.de/wp-content/uploads/2024/03/5.-Nahverkehrsplan-des-LK-Saarlouis_21.03.2024.pdf abrufbar. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt der Landkreis Saarlouis das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Dazu werden für das Kreisgebiet entsprechende On-Demand-Systeme in Abstimmung mit dem liniengebundenen ÖPNV-Angebot entwickelt und sukzessive in geeigneten Teilräumen (Bedienungsgebieten) umgesetzt. Zu Nachfrage, Bedarf und Angemessenheit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wurde vorab im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplanes festgestellt, dass a) im Kreisgebiet weiterhin eine Nachfrage für die bisherigen Linienverkehre gemäß §§ 42 u. 43 PBefG, ergänzt durch Bedarfsverkehre gem. § 44 PBefG besteht, welche b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und die c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der positiven oder negativen Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, den bisherigen Angebotsumfang und die erforderliche Angebotsqualität insbesondere hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Antriebswende zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Der ÖDA wird ferner auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan des Landkreis Saarlouis in seiner jeweils geltenden Fassung (z.B. Änderung der Linien- in Linienbedarfsverkehre), insbesondere auch an die Maßnahmenkonzepte in Kapitel 5 und 6.1 des Nahverkehrsplans sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich sowohl auf Art und Umfang sowie die Qualität der Verkehrsdienste als auch auf die Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestan

Public transport network in Saarlouis

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.