Transit EU
Call for tenders Transport (other)

S-Bahn Stuttgart

Contracting authority: Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Stadtkreis · Germany

Procedure
cn-standard
Lots
1
Service type
Transport (other)
Country
Germany
Published
Aug 6, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Call for tenders: the procedure is running — operators can submit bids.
What does “cn-standard” mean?
cn-standard — a procedure under procurement law.

Service

Der Verband Region Stuttgart ("Aufgabenträger") beabsichtigt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a und b GVRS, Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien zu vergeben. Der Aufgabenträger fordert zur Angebotsabgabe auf und wird den Zuschlag erteilen. Mit dem Zuschlag schließt der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit dem obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU"). Eine vom Aufgabenträger noch zu bestimmende Einrichtung der öffentlichen Hand ("Auftraggeber" im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung) wird die für den Betrieb der Verkehre benötigten Fahrzeuge finanzieren und beistellen. Hierbei handelt es sich um voraussichtlich bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom EVU mit einem Finanzierungsmodell zu beschaffende Neufahrzeuge. Dieser Dritte wird dem Vergabeverfahren als Auftraggeber beitreten, nachdem feststeht, um wen es sich konkret handelt.

Lots (1)

All lots with a service description from the notice.

  • S-Bahn Stuttgart
    Show service description

    Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsdienstleistungen auf den Strecken der S-Bahn Stuttgart sowie zwei Regionalbahnen (RB64 "Teckbahn" und RB11 "Schusterbahn"). Der Leistungsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 14,3 Mio. Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr (Grundangebot), zuzüglich optionaler Leistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern sowie eines Korridors für Leistungsänderungen von +/- 25 % des Grundangebots zu Grenzkosten. Die Betriebsaufnahme erfolgt voraussichtlich zum 10.12.2034. Zur S-Bahn Stuttgart zählen voraussichtlich die folgenden Linien: - S1 Kirchheim (Teck) / Nürtingen - Wendlingen - Plochingen - Esslingen - Stuttgart Hbf - Böblingen - Herrenberg (- Horb); - S2 Schorndorf - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen (- Flughafen/Messe); - S3 Backnang - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen - Neuhausen a.d.F.; - S4 Backnang - Marbach - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S5 Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße - Stuttgart-Vaihingen - Böblingen; - S6/60 Weil der Stadt / Böblingen - Renningen - Stuttgart-Zuffenhausen - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S62 Weil der Stadt - Renningen - Leonberg - Stuttgart-Feuerbach; - RB11 Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim; - RB64 Kirchheim (Teck) - Oberlenningen. Der Verkehrsvertrag wird voraussichtlich als Bruttovertrag mit qualitativem Anreizsystem für 15 Jahre vergeben und endet voraussichtlich zum 12.12.2049. Für besonders gelagerte Ausnahmefälle wird der Verkehrsvertrag voraussichtlich eine Sonderregelung nach Ablauf von zehn Vertragsjahren vorsehen. Einen Teil der für den Betrieb erforderlichen Fahrzeugflotte wird der Auftraggeber dem EVU bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich insgesamt bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zur Verfügung stellen, unter Umständen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge; Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Gebrauchtfahrzeuge der Auftraggeber dem EVU bereitstellen wird. Zudem steht noch nicht fest, inwieweit das EVU verpflichtet sein wird, Instandhaltungsleistungen für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gebrauchtfahrzeuge zu erbringen. Zusätzlich muss das EVU voraussichtlich die Neufahrzeuge für die Regionalbahnen (Teckbahn und Schusterbahn) beschaffen und instandhalten. Der Aufgabenträger erwägt derzeit aber auch, diese Fahrzeuge über die SFBW zu erwerben oder von dieser bereitstellen zu lassen. In diesem Fall wird die SFBW als Auftraggeber diesem Vergabeverfahren hinzutreten. Die weiteren für die Verkehrsleistungen notwendigen Fahrzeuge soll das EVU als Neufahrzeuge beschaffen und an den Auftraggeber übertragen. Das EVU soll die zu beschaffenden Neufahrzeuge instand halten. Darüber hinaus ist ein Redesign der beigestellten Fahrzeuge vom Typ ET 430 während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Ziel des Aufgabenträgers ist dabei die Verbesserung der Fahrgastinformation und der Aufenthaltsqualität sowie die Angleichung an die neue Fahrzeugflotte. Die Zuständigkeit für das Redesign ist abhängig vom weiteren Fortgang der Verhandlungen zu den Gebrauchtfahrzeugen, Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger verpflichtet das EVU nach § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Fall eines Betreiberwechsels, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt wäre. Die Pflicht des EVU beschränkt sich auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der nach diesem Vertrag auf das EVU übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Soweit ein Betriebsübergang n

Public transport network in Stuttgart

Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.

More tenders by Verband Region Stuttgart - Körperschaft des öffentlichen Rechts

The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.

Official source: original notice ↗ · tender documents in the portal ↗ (the authority's link — may expire after the deadline) · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.