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Prior information Demand-responsive

Vergabe Ruftaxi-Verkehre im Main-Tauber-Kreis

Contracting authority: Main-Tauber-Kreis · Main-Tauber-Kreis · Germany

Procedure
Negotiated procedure with prior call for competition
Lots
1
Service type
Demand-responsive
Country
Germany
Published
Apr 7, 2026

What does this mean?

What stage is this tender at?
Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
What does “Negotiated procedure with prior call for competition” mean?
In a negotiated procedure the authority negotiates the terms of the bids with the bidders.

Service

Der Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1 in 97941 Tauberbischofsheim, Deutschland, beabsichtigt, auf Grundlage des § 6 Abs. 3 ÖPNVG Baden-Württemberg gem. Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB mit Wirkung zum 12. Dezember 2027 (Inbetriebnahme) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 5 Jahren ab Betriebsbeginn auf Grundlage des Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) zu vergeben. Die Betrauung des internen Betreibers erfolgt nach Ablauf der in § 12 Abs. 6 PBefG genannten Frist. Der interne Betreiber VGMT wird die Durchführung der Betriebsleistung im Rahmen einer Subunternehmerausschreibung im Wettbewerb vergeben. Von der Direktvergabe an den internen Betreiber erfasst werden Ruftaxiverkehrsleistungen (CPV-Code 60140000) im Main-Tauber-Kreis (NUTS-Code DE11B) für die Linien 9833, 9834, 9839, 9840, 9841, 9842, 9843, 9850, 9852, 9855, 9861, 9863, 9867, 9869, 9870, 9871, 9872, 9873, 9874, 9875 und 9876, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Main-Tauber-Kreis sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Auf die Antragsfrist gemäß § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen: Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr sind spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen.

Lots (1)

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  • Vergabe Ruftaxi-Verkehre im Main-Tauber-Kreis
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    Der Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1 in 97941 Tauberbischofsheim, Deutschland, beabsichtigt, auf Grundlage des § 6 Abs. 3 ÖPNVG Baden-Württemberg gem. Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB mit Wirkung zum 12. Dezember 2027 (Inbetriebnahme) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 5 Jahren ab Betriebsbeginn auf Grundlage des Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) zu vergeben. Die Betrauung des internen Betreibers erfolgt nach Ablauf der in § 12 Abs. 6 PBefG genannten Frist. Der interne Betreiber VGMT wird die Durchführung der Betriebsleistung im Rahmen einer Subunternehmerausschreibung im Wettbewerb vergeben. Von der Direktvergabe an den internen Betreiber erfasst werden Ruftaxiverkehrsleistungen (CPV-Code 60140000) im Main-Tauber-Kreis (NUTS-Code DE11B) für die Linien 9833, 9834, 9839, 9840, 9841, 9842, 9843, 9850, 9852, 9855, 9861, 9863, 9867, 9869, 9870, 9871, 9872, 9873, 9874, 9875 und 9876, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Main-Tauber-Kreis sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Auf die Antragsfrist gemäß § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen: Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr sind spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen.

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Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.