Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
Contracting authority: Main-Tauber-Kreis · Main-Tauber-Kreis · Germany
- Contract term
- Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
- Contract end
- Dec 12, 2037 (~11 years left)
- Lots
- 10
- Service type
- Scheduled public transport
- Country
- Germany
- Published
- Oct 25, 2025
What does this mean?
- What stage is this tender at?
- Prior information: the tender has been announced, but the procedure has not started yet (e.g. Art. 7(2) Regulation 1370/2007). An early indicator of upcoming re-tendering.
- When does the contract expire?
- According to the notice the contract ends on Dec 12, 2037 (~11 years left). After that the service is due to be tendered again.
Service
Der Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Die Linienbündel bestehen aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 935, 937, 939 (Linienbündel Ahorn-Boxberg), 967, 968, 969, 970 (Linienbündel Creglingen), 944, 949, 952, 955 (Bad Mergentheim-Süd), 971 (Linienbündel Külsheim), 942, 943, 945 (Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda), 959, 964, 965, 966 (Linienbündel Niederstetten), 850, 940, 941 (Linienbündel Tauberbischofsheim), 961, 962, 963, 980 (Linienbündel Weikersheim), 974, 975, 976 (Linienbündel Wertheim), 972, 973, 977 (Linienbündel Maintal), deren aktuelles Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Lots (10)
All lots with a service description from the notice.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Ahorn-Boxberg Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Ahorn-Boxberg besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934 und 939deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Creglingen Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Creglingen besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 967, 968, 969 und 970 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Süd Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Bad Mergentheim-Süd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 944, 949, 952 und 955 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzul
- Buslinienverkehr im Linienbündel Külsheim Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Külsheim besteht aktuell aus der VRN-Buslinie 971 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 937, 942, 943 und 945 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unz
- Buslinienverkehr im Linienbündel Niederstetten Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Niederstetten besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 959, 964, 965, 966 und 989 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulä
- Buslinienverkehr im Linienbündel Tauberbischofsheim Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Tauberbischofsheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 850, 851, 940, 941, 988 und 990 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Antr
- Buslinienverkehr im Linienbündel Weikersheim Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Weikersheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 961, 962, 963 und 980 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Wertheim Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Wertheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 974, 975 und 976 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
- Buslinienverkehr im Linienbündel Maintal Dec 12, 2027 – Dec 12, 2037
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Das Linienbündel Maintal besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 972, 973 und 977 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Procedure history
Public transport network in Main-Tauber-Kreis
Operators active in the tender's region today — possible bidders and the real timetable context of this tender.
- 1 Verkehrsgemeinschaft Main-Tauber 58% 3.1M km
- 2 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Westfrankenbahn 18% 966K km
- 3 Verkehrsgemeinschaft Main-Tauber 6% 320.3K km
- 4 Arverio Baden-Württemberg GmbH 4.8% 253.5K km
- 5 DB Regio AG Bayern 2.9% 153.6K km
- 6 Busverkehr-Rhein-Neckar 2.8% 146.5K km
- 7 Bus (Region) 1.9% 101.8K km
- 8 Bus6 1.8% 96.7K km
- 9 Würzburger Straßenbahn 1.8% 94.5K km
- 10 Auro 0.9% 46.9K km
- 11 Grasmann neu 0.8% 44.2K km
- 12 Miltenberg-Elsavatal 0.2% 9,406 km
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The tender history of this authority — prior information notices, calls and awards.
Official source: original notice ↗ · Data from official tender notices (TED, German national portal). No guarantee of completeness; the official notice is binding.